Klimaneutralität in Burgkunstadt

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Fragen rund um Klimaneutralität:

Eine Kommune gilt dann als klimaneutral, wenn ihre Bewohner nur noch ein so genanntes „klimaverträgliches Maß“ an Treibhausgasen verursachen. Das sind nach dem aktuellen Stand der Diskussion jährlich weniger als
zwei Tonnen CO₂ pro Einwohner (der Durchschnittswert liegt heute noch bei elf Tonnen). Um dieses Ziel zu erreichen, müssen bis zum Jahr 2050
rund 80 Prozent der Emissionen in Deutschland eingespart werden.

Kommunale Klimaneutralität ist somit eine Zukunftsaufgabe, die eine langfristige Entwicklungsplanung für die nächsten Jahrzehnte erfordert.
1. Verankerung eines Klimaschutzbewusstseins in allen Gesellschaftsbereichen
2. Politischer Beschluss über die Erreichung kommunaler Klimaneutralität
3. Einbeziehung kommunaler Akteure
4. Erstellung eines integrierten Klimaschutzkonzeptes und Aktionsplans
5. Finanzierung des kommunalen Klimaschutzes
6. Auswahl und Umsetzung der Maßnahmen
7. Evaluations- und Rückkopplungsprozesse

  • CO₂ Bilanz in der Region senken
  • Strombedarf der Gemeinde aus regionaler Erneuerbarer Energie decken: Ersetzen des Bezugs von fossiler Energie durch Erneuerbare Energien
  • Kommunales Energiemanagement: Energiesparen und Steigerung der Energieeffizienz
  • Erneuerbare Energien als Basis für Sektorkopplungstechnologien
  • Attraktivitätssteigerung in Burgkunstadt, Küps und der Region für Unternehmensansiedlungen

In Burgkunstadt gibt es größere Biomasse- und Windenergiepotenziale, sowie andere kommunale und kommunikative Strukturen im Vergleich zu städtischen Verdichtungsräumen. Das Vorhaben entspricht anderen kommunalen Planungsvorhaben, wie die Erschließung großer Bau- und Gewerbegebiete mit umfassender Bürgerbeteiligung.

Durch Energieeffizienzmaßnahmen und den Ausbau der Erneuerbaren Energien in Kommunen wird ein konkreter Beitrag zum globalen Klimaschutz geleistet und gleichzeitig die lokale Wirtschaft und das Handwerk gefördert.                

Die energetische Gebäudesanierung ist dafür ein gutes Beispiel:
Die Sanierungsmaßnahmen von Häusern (Dämmung, etc.) bedeuten weiterhin Aufträge für die Handwerksbetriebe vor Ort und verringern den
Abfluss von Geld durch hohe Energiekosten. Lokale Unternehmen beim Bau und Betrieb mit einbezogen werden und für zusätzliche Einnahmen aus der Gewerbesteuer sorgen

Sonne und Wind. Zwei Energiequellen die sich perfekt ergänzen. Vor diesem Hintergrund lässt sich die Erweiterungsmöglichkeit eines Windparks mit PV-Anlagen prüfen. Neben einer effizienteren Nutzung der Flächen, kann auch die bereits vorhandene technische Infrastruktur zur Erzeugung des PV-Stroms verwendet werden. Hierzu gehören beispielsweise Kabeltrassen und der Netzverknüpfungspunkt. Auf diese Weise wird nicht nur langfristig stabile Rendite gesichert, sondern auch die Attraktivität und Vermarktungsmöglichkeit des Gesamtvorhabens gesteigert.

Eine dezentrale Energiegewinnung schafft alle Voraussetzungen dafür, neue Technologien gezielt einzusetzen sowie regionale örtliche Potenziale effizient zu nutzen. Vor allem in der Industrie und im Schwerlastverkehr werden CO2-freie Lösungen auf der Basis von grünem Wasserstoff entwickelt. Zusätzlich installierte Systemlösungen entlang der Wertschöpfungskette, von der Erzeugung bis zum Verbrauch, runden demnach ein klimagerechtes Wirtschaften ab. Im Fokus stehen dabei die örtlichen Potenziale für die Umwandlung und die Nutzung von Erneuerbarer Energie unter Verwendung zukunftsträchtiger Sektorkopplungstechnologien, wie Power-to-Gas, Power-to-Heat oder Power-to-Storage. Die Erzeugung von Erneuerbarer Energie vor Ort wird künftig zum Standortfaktor für die Ansiedlung von Gewerbe und Industrie.

Fragen rund um Windenergie

Burgkunstadt und Küps haben das große Privileg über Windvorrangflächen zu verfügen, welche den Gemeinden den Grundstein für eine klimaneutrale Zukunft legen. Windkraftanlagen vor Ort bringen nicht nur eine CO₂ neutrale Stromversorgung mit sich, sie sichern zudem den Erhalt regionaler Strukturen und schaffen zusätzliche gewinnbringende Potenziale.

  • Einnahmequellen über die Gewerbesteuer und über die im Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) mögliche Abgabe an die Standortgemeinden in Höhe von 0,2 ct/kWh (2€/MWh)
  • Mit der aktuellen Planung von sechs Windenergieanlagen werden mittelfristig  Einnahmen über die Gewerbesteuer in Höhe von 2,5 Mio. Euro über einen Zeitraum von 20 Jahren erwartet
  • Das bietet der Stadt und den Bürgerinnen und Bürgern die Chance, zusätzliche Einnahmen für den hoch verschuldeten Haushalt und damit zur Sicherung der kommunalen Daseinsvorsorge wie Wasser- und Abwasserversorgung, Straßenbau, Kinderbetreuung, Schwimmbad uvm. zu gewinnen. Aber auch für jeden einzelnen zeigen sich vielfältige Möglichkeiten wie eine breite Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger vor Ort. Andere Möglichkeiten zur Erzeugung Erneuerbarer Energien bestehen in Form von Biomasse (z.B. Blockheizkraftwerk), Solar auf Dachflächen uvm.
    Durch die Einsparpotenziale können zudem Gelder für andere Zwecke verwendet werden und die Stadt bleibt handlungsfähig.
    Daneben profitieren auch die regionalen Unternehmen von den neuen Möglichkeiten. Denn Klimaneutralität und Energieeinsparung werden immer mehr zum Verkaufsargument aber auch zum Standortvorteil für die Neuansiedlung von Gewerbe.
  • Partizipation an günstigem Grünstrom mit Preisvorteil gegenüber dem Grundversorgungstarif von geschätzt bis zu 100 €/Jahr pro Haushalt. Etwa 500 bis 700 Haushalte können über 20 Jahre demnach ein Vorteil von ca. 1 Mio.€ erhalten

Die Windvorrangflächen von Burgkunstadt und Küps haben Platz für max. 6 Windenergieanlagen. Diese könnten bei einer Nennleistung von 6,0 MW (36,0 MW) 72.000 MWh/Jahr erzeugen.

Gemäß der §§3 bis 7 der Baunutzungsverordnung ist von einem Abstand von 1000 Metern zu anliegenden Wohngebieten auszugehen. Die Abstände können, je nach Lage des Einzelfalls, verringert oder vergrößert werden. Bei Einzelhäusern und Splittersiedlungen können auch geringere Abstände gerechtfertigt sein. Zu berücksichtigen ist zudem die Schutzbedürftigkeit eines Baugebietes. Bei besonders empfindlichen Nutzungen, beispielsweise in Kur- und Klinikgebieten, kann dieser Abstand größer sein, bei weniger empfindlichen Nutzungen, z.B. Gewerbe- oder Industrieflächen, kann der Abstand sogar geringer sein.

Windenergieprojekte unterliegen in Bezug auf den Immissionsschutz strikten Richtlinien. Hierbei spielen vor allem Schall und Schatten eine große Rolle. Schon während des Genehmigungsverfahrens muss man mit Hilfe von Schall –und Schattenwurf-Prognosen nachweisen, dass die gesetzlich vorgegebenen Richtwerte eingehalten werden. Dabei dürfen folgende Richtwerte nicht überschritten werden:

Schattenwurf

1) maximal 30 Stunden im Kalenderjahr.

2) maximal 30 Minuten am Tag

Diese Richtwerte werden im Rahmen des Genehmigungsverfahrens mit Hilfe eines Schattenwurfgutachtens geprüft. Dabei handelt es sich um eine reine „ worst case “ Betrachtung, bei der vorausgesetzt wird, dass

  • die Sonne jeden Tag von Sonnenauf- bis Sonnenuntergang scheint.
  • die Rotorfläche immer senkrecht zur Sonneneinfallsrichtung steht.
  • die Windenergieanlage immer im Betrieb ist.

Schall

Den Rechtsrahmen bezüglich Lärmschutzes auf die von Windenergieanlagen erzeugten Geräusche (z.B. durch aerodynamische Geräusche an den Blattspitzen, das Getriebe, den Generator oder das Vorbeistreichen des Rotors am Turm) bildet § 10 des BImSchG.

Diese vorgegebenen Werte werden im Genehmigungsverfahren mit Hilfe eines Schallgutachtens überprüft. Bei der Überschreitung der Richtwerte kann es sein, dass die Windenergieanlage in einem geräuschreduzierten Modus laufen muss, um die Richtwerte einzuhalten. Im Zuge der Genehmigung ist die Nachvermessung von Schall und Schatten in der Regel eine Nebenbestimmung, die einmalig durchgeführt werden muss, um die Einhaltung der Richtwerte zu kontrollieren.

Der Umfang von Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen ist gesetzlich geregelt und ist ein Teil der Genehmigung, der eingehalten werden muss. Gefällte Bäume müssen in gleicher Anzahl ersetzt werden. Zum Beispiel:

  • Anbringen von Fledermauskästen
  • Aufforstung
  • Sukzessionsflächen
  • Extensivierung von Grünland und/oder Waldwiesen
  • Entwicklung von feuchter Hochstaudenflur
  • Nutzungsverzicht im Waldbereich
  • Regelung Baustellenverkehr
  • Bauzeitenregelung
  • Mastfußgestaltung zur Reduzierung des Kollisionsrisikos für den Rotmilan
  • Verminderung des Kollisionsrisikos des Kranichs durch Abschaltungen
  • Habitataufwertung für die Waldschnepfe
  • Gondelmonitoring für Fledermäuse
  • Vergitterung der Gondel zum Fledermausschutz
  • Anbringen von Haselmauskästen

Für die naturschutzfachlichen Untersuchungen sind unterschiedliche Radien um die Anlagestandorte nötig, um die beheimatete Fauna bestmöglich zu erfassen:

  • Brutvogelerfassung: 500 m Radius
  • Zugvogelerfassung: 1000 m Radius
  • Fledermauserfassung: 1000 m Radius
  • Rastvogelerfassung: 2000 m Radius

Außerdem u. a.:

  • Biotoptypenkartierung (Vegetation um Anlagenstandorte und Zuwegung)
  • Horstsuchen/-kontrollen
  • Höhlen- und Habitatbäume
  • Kartierung weiterer planungsrelevanter Arten wie Haselmaus, Wildkatze, Amphibien, Insekten, …

Die Blinklichter von Windenergieanlagen blinken nachts rot, um eine Kollision mit Luftfahrzeugen zu vermeiden. Ab 2022 dürfen sie nur noch blinken, wenn sich tatsächlich ein Flugobjekt nähert. Das Ziel davon ist die Akzeptanz für den Ausbau der Windenergieanlagen zu erhöhen.

Geregelt ist die Kennzeichnung durch § 9 EEG 2023 – Technische Vorgaben

„[…]

(8) Betreiber von Windenergieanlagen an Land, die nach den Vorgaben des Luftverkehrsrechts zur Nachtkennzeichnung verpflichtet sind, müssen ihre Anlagen mit einer Einrichtung zur bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung von Luftfahrthindernissen ausstatten. […] Die Pflicht nach Satz 1 gilt ab dem 01. Januar 2024.

[…].“

Die Pflicht gilt für alle Windenergieanlagen, auch Bestandsanlagen.

Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten:

  1. Genehmigungsauflagen
    1. Schall
    2. Schatten
    3. Vogelzug
    4. Fledermaus

2. Wartungsarbeiten

3. Netzstabilisierungsmaßnahmen (Beispiel Gebiet Scheßlitz / Bayernwerk)
https://www.bayernwerk-netz.de/de/energie-einspeisen/redispatch-2-0/veroeffentlichungen-rd/abgeschlossene-massnahmen.html

    1. 2022: bislang 371 Minuten => ca. 6,2 Stunden
    2. 2021: 424 Minuten => ca. 7 Stunden
    3. 2020: 7122 Minuten => ca. 118,7 Stunden

4. Negative Stunden am Spotmarkt
https://www.netztransparenz.de/EEG/Marktpraemie/EEG-negative-Preise

    1. 2022: 30 Stunden (zuletzt am 28.05.)
    2. 2021: 117 Stunden
    3. 2020: 245 Stunden

Das Kollidieren von Windenergieanlagen und Arten steht oft in der Diskussion. Bei Anwendung des 12,5 % Wertes für die Aufenthaltsdauer im Prüfbereich, über dem ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko angenommen werden kann, wird deutlich, dass alle im Gebiet nachgewiesenen kollisionsgefährdeten Arten diese Schwelle bei weitem nicht erreichen (Tabelle unten). Für diejenigen Arten, die zumindest einmal im Gefahrenbereich festgestellt wurden, liegen die entsprechenden maximalen Aufenthaltswerte zumeist im Promillebereich (%0). Lediglich der Rotmilan stellt hier eine Ausnahme dar.

Fischadler: 0,46 %0

Baumfalke: 1,01 %0

Schwarzmilan: 2,01%0

Wespenbussard: 2,47%0

Kornweihe: 6,02%0

Rotmilan: 4,87%0

Es sind keine Brutvorkommen der o.g. Arten im entsprechenden Prüfbereich vorhanden. Dennoch gibt es zu bestimmten Zeiten regelmäßig aufgesuchte Aufenthaltsorte (Offenland, landwirtschaftlich genutzte Flächen nordöstlich von Ebneth und westlich von Reuth), die über die Anlagenstandorte angeflogen werden.

Was ist ein Eiswurf?

Bei dem Eiswurf handelt es sich um das Abfallen oder Abwerfen von Eis von den Rotorblättern einer Windenergieanlage. Bei hoher Luftfeuchtigkeit, Nebel oder Eisregen zusammen mit Temperaturen um den Gefrierpunkt bilden sich Eisschichten.

Wie gefährlich ist so ein Eiswurf?

Die Gefahr von herabstürzendem Eis getroffen zu werden, ist in etwa so groß, wie die von einem Blitz getroffen zu werden. In Windenergieanlagen sind Eiserkennungssysteme eingebaut, die Eisansatz erkennen und zum Abschalten der Anlage führen. Außerdem sind Rotorblätter in ihrer Ausrichtung verstellbar, sodass sie auch parallel zu einem in der Nähe verlaufenden Weg festgestellt werden können, um im Stillstand der Anlage möglichen Eisabfall auf dem Weg zu vermeiden.

Vorhandene Regelungen:

  • potenzielles Risiko Mensch, Objekte Umfeld WEA
  • Verantwortung Betreiber / 2018 standardisiert
  • Eiswurfgutachten
  • Eiserkennung / Eissensor
  • Blattheizung
  • Automatische Abschaltung und Anfahren
  • Gefahrenbereichkennzeichnung / Schild
  • Eisfreie WEA liegt im Interesse des Betreibers
  • Mindestabstand von 1,5 Nabenhöhe plus Rotordurchmesser (230m)
  • Muster-Verwaltungsvorschrift „Technische Baubestimmungen“ MVV TB
  • Bis 2020 kein Fall eines Personenschadens durch Eiswurf in DE bekannt

Erneuerbare Energien

Vorteile eines Windparks für die Kommunen

Ein wichtiger Schritt in Richtung Klimaneutralität. 

Damit wären 4460 Bürger:innen klimaneutral. Burgkunstadt und Küps haben insgesamt 14.111 Einwohner:innen.

Windertrag

0
MWh/Jahr

Anzahl

0
Windanlagen

CO2-Einsparung

0
tonnen/Jahr